Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Entscheiden sich Paare mit Wohnsitz in der Schweiz für eine Leihmutterschaft im Ausland, wo sie zulässig ist, ist Rechtsberatung wichtig. Das Lawbility Rechtsatelier® berät Rechtssuchende zum Fortpflanzungsrecht, zur Elternschaft, zum Kindesstatus, zur Anerkennung der Mutterschaft und Vaterschaft sowie zur Einreise und Aufenthaltsbewilligung des Kindes in die Schweiz.
Wer ist nach Schweizer Recht anerkannte rechtliche Kindsmutter? Die genetische Abstammung ist nicht ausschlaggebend. Unter welchen Voraussetzungen ist die genetische Mutter (Eizellenspenderin) oder soziale Mutter nach Schweizer Recht als rechtliche Mutter anerkannt, wenn sie nicht zugleich die biologische (gebärende) Mutter ist?
Das Lawbility Rechtsatelier® berät, welche Dokumente im Verfahren erforderlich sind, und unter welchen Voraussetzungen Wunscheltern ein von einer Leihmutter im Ausland geborenes Kind in die Schweiz aufnehmen können und der Kindsvater wie auch die soziale Mutter als Eltern anerkannt werden.
Rechtsberatung ist wichtig, denn Einreise und Aufenthaltsbewilligung des Kindes in die Schweiz richten sich nach Schweizer Ausländerrecht. Ein Anwalt hilft, dass die Schweiz das Kindesverhältnis anerkennt, damit sich die Einreise in die Schweiz nicht verzögern. Das Lawbility Rechtsatelier® unterstützt in rechtlich komplexen Fragen zum Kindesrecht, berät zu Fragen der Einreise und des Aufenthalts und übernimmt die Rechtsvertretung gegenüber Behörden.

