Rechts-Knigge im Kontakt mit Behörden

Rechts-Knigge im Kontakt mit Behörden

Kontakte mit Behörden können belastend und nervenaufreibend sein. Kommt es unverhofft und unerwartet zu Streitigkeiten, sitzen Sie schnell am kürzeren Hebel. Ohne böse Absicht können Sie unbewusst gegen Vorschriften verstossen haben oder sich gar strafbar machen und sehen sich plötzlich Sanktionen konfrontiert.

In einem Strafverfahren sind beispielsweise die Aussagen zu Beginn des Verfahrens entscheidend für die Bemessung einer möglichen Sanktion.

Grundsätzlich sollten Sie zudem folgende Punkte beachten:

  • Verlangen Sie im Behördenkontakt immer Schriftlichkeit und bewahren Sie alle Unterlagen bei sich auf.
  • Auch wenn Behörden teilweise harsch vorgehen und die Kommunikation mit Behörden nicht einfach ist, lassen Sie sich nicht provozieren oder einschüchtern, am besten bleiben sie freundlich und respektvoll.
  • Holen Sie sich rechtliche Unterstützung, zum Beispiel in Form einer Rechtsbeistandschaft, die sie in einer Rechtsstreitigkeit begleiten und beraten kann.

Klare Sachverhalte

In Situationen mit einer eindeutigen Ausgangslage sollten teure Verfahren nach Möglichkeit vermieden werden. Aussergerichtliche Lösungen sind häufig zielführend und für alle Beteiligten gewinnbringend. Mit Behörden können solche allerdings nicht immer erzielt werden und rechtliche Verfahren sind dann unausweichlich.
 

Alltagsbeispiel: Einkaufen im Internet

Einkaufen im Internet gehört heute für viele zum Alltag. Was zeitsparend und bequem sein kann, hat allerdings seine Tücken. Wer die Produktbeschreibungen und Lieferkonditionen des Verkäufers nicht genau studiert, muss mit Überraschungen rechnen. Kommt die Ware zum Beispiel aus dem Ausland, so wird die Lieferung bei der Einfuhr von den Zollbehörden geprüft und kann zurückbehalten werden, wenn die Einfuhr der bestellten Ware verboten ist. So sind beispielsweise bestimmte Medikamente oder Naturprodukte (z.B. Hanfprodukte) in der Schweiz nicht zugelassen. Handelt es sich demgegenüber um gefälschte Warenprodukte, so dürfen diese nicht importiert werden. In all diesen Fällen kann es für den Konsumenten zu grossen Überraschungen kommen. Statt der Ware erhält man dann Post von den Behörden. Neben einem Administrativ- und Strafverfahren kann es auch zu einem Zivilprozess kommen, wenn der Markeninhaber Schadenersatzansprüche geltend macht.

In diesen Fällen sollten Sie sich unbedingt vor dem Behördenkontakt beraten lassen. Wir vom Rechtsatelier® informieren Sie über die anstehenden Verfahren, Ihre Rechte und Pflichten, und beraten Sie über den möglichen Ausgang und die aus dem Verfahren resultierenden Sanktionen und Kosten.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung und profitieren Sie von unserem Angebot.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter.

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