Dicke Post vom Inkassobüro

Haben Sie eine dreiste Inkassorechnung erhalten? Oder eine Rechnung über einen Betrag, den Sie gar nicht schulden? Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie rasch und lassen Sie sich beraten. So sind die Chancen am grössten, den Angriff erfolgreich abzuwehren.

Betreibungsämter sind überlastet und immer mehr Inkassofirmen spezialisieren sich auf die Geldeintreibung, um tatsächliche oder behauptete Forderungen einzutreiben. Können sich belangte Schuldner nur noch mit der Zahlung retten? Nein, denn eine Rechnung begründet noch keine Forderung. Zu bezahlen sind nur rechtlich geschuldete Beträge, Hinschauen und Hartnäckigkeit lohnen sich also. Denn wer eine Nichtschuld bezahlt, wird den Betrag nur schwer zurückerhalten.

Melden Sie sich jetzt für eine Erstberatung an, wir unterstützen und begleiten Sie und helfen Ihnen, sich erfolgreich gegen den Inkassoangriff zur Wehr zu setzen. Mit rechtlichen Schritten gelingt es uns meist, ein Gerichts- und Betreibungsverfahren zu vermeiden.

Im Rahmen einer Erstberatung analysieren wir die Sachlage und zeigen Ihnen auf, wie vorzugehen ist. Je nach Sach- und Rechtslage bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen zu Fixpreisen an.

Mögliche Rechtsdienstleistungen:

  • Rechtsanalysen und Zweitmeinungen
  • Abwehr unberechtigter Inkassoangriffe und Forderungen
  • Verhandlung von kompetitiven Abzahlungsverträgen
  • Verteidigung im Betreibungs- oder Gerichtsverfahren
  • Beschwerden und Sanktionen gegen Inkassofirmen

Mehr Infos hier:

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