Das Arbeitsrecht regelt die wichtigsten Fragen rund um den Arbeitsvertrag und dessen Beendigung. Für Arbeitnehmende in der Schweiz ist es entscheidend, ihre Arbeitnehmerrechte zu kennen – beispielsweise bei einer Kündigung, bei der Neuverhandlung eines Arbeitsvertrages, bei Lohnverhandlungen, bei einer Vertragsänderung, der Verhandlung einer Auflösungsvereinbarung oder im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Kündigung und Vertragsbeendigung, Arbeitszeugnis und Versicherungsfragen

Kündigung eines Arbeitsvertrags: Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat rechtliche und finanzielle Folgen. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, müssen Arbeitnehmer wissen, welche Rechte ihnen zustehen. Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam und Angestellte sollten ihre Rechte und die anwendbaren Bestimmungen kennen. Entscheidend ist, ob Fristen eingehalten wurden und ob gesetzliche Schutzbestimmungen greifen. In gewissen Fällen können sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren oder haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Nichtige Kündigung
In bestimmten Situationen sind Arbeitnehmer besonders geschützt. Bei Krankheit, nach einem Unfall oder während der Schwangerschaft darf ein Arbeitsverhältnis nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung in dieser Zeit ist in der Regel ungültig.
Missbräuchliche Kündigung
Auch wenn eine Kündigung nach Schweizer Recht formal gültig ist, kann sie missbräuchlich sein, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen persönlicher Eigenschaften des Arbeitnehmers kündigt oder nachdem ein Arbeitnehmer seine Rechte eingefordert hat. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu reagieren. Gekündigte Arbeitnehmer sollten sich umgehend, nachdem sie die Kündigung erhalten haben, von einem Experten rechtlich beraten lassen. Wer seine Entschädigung aussergerichtlich verlangt und verhandelt, erspart sich je nach dem ein langes und teures Gerichtsverfahren.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen erlaubt, etwa bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In solchen Fällen lohnt es sich, die Situation und eine mögliche Entschädigung genau zu prüfen, denn der Arbeitnehmer bekommt ab dem Tag der fristlosen Kündigung keinen Lohn mehr. Auch das Arbeitszeugnis muss in diesem Fall genau geprüft werden. Fristlos gekündigte Arbeitnehmer sollten sich vor oder umgehend nach der Kündigung von einem Experten rechtlich beraten lassen.
Freistellung nach Kündigung
Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freistellen. Eine Freistellung wird in der Regel unwiderruflich ausgesprochen. Der Arbeitnehmer ist dann von jeglichen Arbeitnehmerpflichten entbunden, erhält aber weiterhin Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist. Es ist wichtig, zu klären, welche Regeln gelten (zum Beispiel Ferienbezug oder Erreichbarkeit). In der Regel gelten die Treuepflichten des Arbeitnehmers unverändert bis zum Vertragsende, das bedeutet, dass ein Zwischenverdienst während der Freistellung nicht erlaubt ist.
Krankheit während Kündigungsfrist
Hat der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, wird die Kündigungsfrist während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in der Regel unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig ist. Das bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist verlängern kann. Die maximale Dauer wird vom Gesetz als sogenannte Sperrfrist der Kündigung vorgegeben.
Wichtig ist für Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber die Krankheit sofort zu melden und ihm ein Arztzeugnis einzureichen.
Arbeitsplatzbedingte Arbeitsunfähigkeit kann zusätzliche rechtliche Fragen aufwerfen. Eine solche kann vorliegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz entsteht, zum Beispiel aufgrund von Überlastung, Konflikten am Arbeitsplatz oder in Mobbing-Situationen.
Frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung
Durch eine Aufhebungsvereinbarung kann ein Arbeitsverhältnis frühzeitig aufgehoben werden. In dieser Vereinbarung können die Parteien von den gesetzlichen Kündigungsfolgen abweichen. So kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert oder verkürzt werden. Die Parteien können auch eine Einmalzahlung, ein Outplacement oder andere Unterstützungen bei der Stellensuche vereinbaren, was Arbeitgeber in der Praxis regelmässig bei Massenentlassungen anbieten.
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Andere Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – worauf Sie achten sollten.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat rechtliche und finanzielle Folgen. Je nach Situation gelten unterschiedliche Regeln, sei es bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung. Wer seine Rechte kennt, kann Nachteile vermeiden und verhandelt besser.
Ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
Ein Arbeitsverhältnis endet häufig durch ein Kündigungsschreiben. Dabei sind, unabhängig von den Gründen, Kündigungsfristen und vertragliche Regelungen zu beachten. Wichtig ist, rechtzeitig zu klären, bis wann die arbeitsrechtlichen Pflichten geschuldet sind (vor allem Lohn, Lohnzusatz wie Bonus sowie Arbeitsleistung), wie der Kündigungsablauf aussieht und welche Ansprüche einem Arbeitnehmer im Kündigungsfall zustehen.
Auflösungsvereinbarung als Ergänzung oder Alternative zur Kündigung
Eine Auflösungsvereinbarung ist eine Form der Vertragsveränderung und kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Diese Lösung bietet oft mehr Flexibilität als eine Kündigung mit den gesetzlichen Kündigungsfolgen, indem die Parteien die Beendigung oder deren Folgen vertraglich festlegen. Typische Vorteile sind ein individuell vereinbartes Austrittsdatum, finanzielle Entschädigungen und Regelungen zur Freistellung.
Eine Auflösungsvereinbarung birgt auch Risiken. Lassen Sie sich bei der Verhandlung von Vertragsänderungen und vor dem Abschluss einer Auflösungsvereinbarung von einem Experten rechtlich beraten.

Offene Ansprüche
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage, welche Ansprüche einem Arbeitnehmer zustehen. Offene Ferienansprüche und Überstunden müssen kompensiert oder ausbezahlt werden. Auch ausstehende Lohnansprüche, Boni oder Spesen sollten überprüft werden. Eine klare Abrechnung und Regelung der Kündigungsfolgen hilft, spätere Konflikte zu vermeiden.
Wurde Ihr Arbeitsvertrag gekündigt? Machen Sie hier den Schnelltest Ihrer Ansprüche:
Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?
Durch Kündigung oder Auflösungsvereinbarung.
Was ist eine Auflösungsvereinbarung?
Eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung oder Abfindung in der Schweiz?
Wenn dies vereinbart wurde oder besondere Umstände vorliegen.
Was passiert mit offenen Ferienansprüchen und Überstunden?
Diese müssen in der Regel entweder bezogen oder ausbezahlt werden.
Wann endet Anspruch auf Lohn?
In der Regel mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Gilt bei älteren Arbeitnehmern ein strengerer Kündigungsschutz in der Schweiz?
Ja, es gilt eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmern vor der Pensionierung. Sie ist zum Beispiel abhängig von Alter, Dienstalter, Pensionsnähe, Arbeitsqualität und Abfindungsangebot.
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers: Mit welchen Folgen muss der Arbeitnehmer rechnen?
Bei Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmenden oder Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gelten besondere Schutzbestimmungen in der Arbeitswelt. Der Schutz ist auf eine bestimmte Dauer beschränkt (sogenannte Sperrfrist). Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach der Kündigung ein, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

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Arbeitszeugnis als Leistungsausweis: Welche Ansprüche stehen dem Arbeitnehmer zu?

Arbeitnehmer haben laut Arbeitsgesetz Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es handelt sich um einen Leistungsausweis für erbrachte Arbeitsleistung. Das Arbeitszeugnis muss formell und inhaltlich gewissen Anforderungen entsprechen sowie wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert sein. Es gibt zwei Formen:
- Zwischenzeugnis: Dieses Zeugnis kann jederzeit während des Arbeitsverhältnisses (grundsätzlich selbst in der Probezeit) angefordert werden. Verlangen Sie nach erfolgter Kündigung oder bei Vorgesetztenwechsel immer umgehend ein Zwischenzeugnis.
- Schlusszeugnis: Dieses Zeugnis wird auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.
Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Ausweis bei der Stellensuche und wird im Rahmen der Rekrutierung oft verlangt. Arbeitnehmer sollten das Arbeitszeugnis frühzeitig beim Arbeitgeber beantragen.
Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument für das berufliche Fortkommen. Es muss die Arbeitstätigkeit korrekt widerspiegeln und gleichzeitig das weitere Fortkommen nicht unnötig erschweren. In der Praxis stellen sich häufig Fragen zur Formulierung, zum Inhalt und zur Durchsetzung von Korrekturen.
Eine zentrale Bedeutung hat die Beweislast: Wer eine bestimmte Bewertung im Arbeitszeugnis verlangt oder bestreitet, muss seine Behauptung im Streitfall auch belegen können.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Arbeitnehmende haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – sowohl während als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei kann zwischen einem einfachen Zeugnis (nur Angaben zur Tätigkeit) und einem qualifizierten Zeugnis (zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten) unterschieden werden. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis üblich, der Arbeitnehmer kann in der Regel aber die Form des Arbeitszeugnisses frei wählen. Das Zeugnis muss klar, vollständig und verständlich formuliert sein. Unklare oder widersprüchliche Aussagen können problematisch sein und sind nicht zulässig.
Wohlwollendes und wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss zwei Anforderungen erfüllen: Es soll wohlwollend formuliert sein und gleichzeitig den tatsächlichen Leistungen entsprechen. Diese Kombination führt in der Praxis oft zu standardisierten Formulierungen, die unterschiedlich interpretiert werden können. Versteckte negative Aussage sind unzulässig, weshalb eine sorgfältige Prüfung des Arbeitszeugnisses sinnvoll ist.
Beweislast im Streitfall
Kommt es zu Unstimmigkeiten über den Inhalt oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses, stellt sich die Frage der Beweislast. Vereinfacht gesagt gilt:
- Wer eine bessere Bewertung verlangt, muss nachweisen, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden.
- Der Arbeitgeber muss hingegen negative Bewertungen belegen können.
Diese Verteilung der Beweislast ist entscheidend, wenn Änderungen am Zeugnis eingefordert und zwischen den Parteien verhandelt werden.
Korrektur und deren Durchsetzung
Ist ein Arbeitszeugnis unvollständig, unklar oder inhaltlich nicht korrekt, kann eine Berichtigung verlangt werden. In der Praxis erfolgt dies zunächst im direkten Austausch mit dem Arbeitgeber. Ein verbessertes Arbeitszeugnis kann oft durch Rechtsverhandlung und ohne gerichtliches Verfahren erzielt werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis? – Machen Sie hier den Schnelltest:
Besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, während und nach dem Arbeitsverhältnis.
Was bedeutet „wohlwollend und wahrheitsgetreu“?
Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren, muss aber den Tatsachen entsprechen.
Sind versteckte negative Formulierungen erlaubt?
Nein, unklare oder bewusst irreführende Formulierungen sind unzulässig.
Kann eine Änderung des Zeugnisses verlangt werden?
Ja, zum Beispiel wenn ein Arbeitszeugnis inhaltlich falsch, unklar oder unvollständig ist.
Wann ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll?
Bei internen Veränderungen (zum Beispiel Stellenwechsel oder Vorgesetztenwechsel), wenn sich Konflikte anbahnen oder vor bzw. direkt nach einer Kündigung.
Sozialversicherungen im Arbeitsrecht: Welche Sozialversicherungsleistungen stehen Arbeitnehmern zu?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses spielen Sozialversicherungen eine zentrale Rolle, zum Beispiel um den Lohnausfall auszugleichen. Arbeitnehmer sollten wissen, welche Versicherungsleistungen gewährt werden und wie lange der Versicherungsschutz gilt.
Krankentaggeldversicherung für Arbeitnehmer
Es ist in der Arbeitswelt sehr verbreitet, dass Arbeitgeber für die Mitarbeiter eine Krankentaggeldversicherung abschliessen und damit die Lohnfortzahlung versichern (Kollektivkrankentaggeldversicherung), wenn ein Arbeitnehmer für längere Zeit arbeitsunfähig wird. Die Krankentaggeldversicherung sichert den Lohn vor allem bei längerer Krankheit ab. Die Versicherung übernimmt, je nach Vertrag und Rahmenbedingungen, einen Teil des Lohnausfalls, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da Dauer und Höhe der Leistungen variieren können.
Unfallversicherung (UVG)
Arbeitnehmenden sind in der Regel obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfallversicherung übernimmt Heilungskosten und zahlt Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit. Bei bleibenden Schäden können auch Invalidenrenten oder Integritätsentschädigungen vorgesehen sein. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmende finanziell, wenn sie nach einer Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags keine neue Stelle finden. Voraussetzung ist, dass vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Beiträge geleistet wurden (in der Regel ist eine Beitragsdauer von mindestens 12 Monaten erforderlich) und die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Neben Taggeldern bietet die Arbeitslosenversicherung auch finanzielle Unterstützung und Beratung bei der Stellensuche und bei Weiterbildungsmassnahmen.
Ihre nächsten Schritte – Rechtsberatung zum Arbeitsrecht in Zürich
Die Themen rund um Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag sind komplex. Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte Ihnen zustehen oder wie Sie im Fall einer Kündigung vorgehen sollten, lohnt sich eine individuelle Abklärung und Beratung. Oder lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis durch uns prüfen, damit sich dieses nicht nachteilig auf Ihr berufliches Fortkommen auswirkt.
Kontaktieren Sie das Rechtsatelier® Zürich für eine persönliche Beratung im Arbeitsrecht – damit Sie Ihre Rechtslage kennen und Nachteile vermeiden.
Unsere Rechtsdienstleistungen für Arbeitnehmer:
- Rechtsberatung (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis, bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Kündigung)
- Rechtscoaching
- Rechtsverhandlung (zum Beispiel zur Neuverhandlung eines Arbeitsvertrages, bei Lohnverhandlungen, bei Bonusverhandlungen, der Verhandlung einer Vertragsänderung, einer Vertragsbeendigung oder einer Auflösungsvereinbarung)
- Mediation mit dem Arbeitgeber und weiteren Konfliktparteien
