Sie möchten in Ruhe und Harmonie mit Ihren Nachbarn leben. Dennoch kann es hin und wieder zu Streit kommen, den Sie allein nicht lösen können. Was können Sie tun, wenn Ihre Rechte verletzt werden?
Wir informieren Sie über Ihre Rechte gegenüber Ihren Nachbarn und unterstützen Sie dabei, Konflikte friedlich zu lösen.
Das Nachbarrecht regelt verschiedene Bereiche, unter anderem:
Die Nutzung Ihres Grundstücks:
- Ihre Nachbarn müssen sich so verhalten, dass sie das Eigentum der Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen.
- Das heisst, sie dürfen keine Luftverschmutzung, Gestank, Lärm, Erschütterung oder Strahlung verursachen, welche sich auf Ihr Grundstück auswirken, oder Ihnen das Sonnen- oder Tageslicht nehmen.
Diese Regeln gelten v.a. bei Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück.
Unzulässige Auswirkungen von Bautätigkeiten des Nachbarn auf Ihr Grundstück:
- Ihre Nachbarn dürfen Ihr Erdreich oder Ihre Vorrichtungen nicht beschädigen oder gefährden. Bei Bautätigkeiten müssen Sie auch die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstückgrenze einhalten.
- Werden die Vorschriften nicht eingehalten, müssen Bauten allenfalls zurückgebaut werden.
Übrigens: Auch Mieter können sich auf Nachbarrechte berufen.
Wenn Ihre Rechte nicht beachtet werden, können Sie sich rechtlich dagegen wehren. Wie tun Sie das erfolgsversprechend?
Rechtliche Schritte, insbesondere Gerichtsverfahren können kostspielig, anstrengend und teuer werden. Allein wegen Nachbarstreitigen werden in der Schweiz jedes Jahr tausende Gerichtsverfahren eingeleitet.
Um das zu vermeiden, sollten Sie versuchen, eine friedliche Lösung zu finden. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Die alternative Streitbeilegung durch einen Vergleich zwischen den Parteien ist eine solche Option.
Dabei kann Ihnen das Rechtsatelier® Zürich helfen. Wir beraten Sie kompetent über Ihre rechtliche Situation und unterstützen Sie bei der Gesprächs- und Verhandlungsführung sowie bei der Konfliktlösung. „Wir führen Verhandlungen ausserhalb der Konfliktkerbe, um lösungsorientiert und zielgerichtet den Streit einvernehmlich legen zu können“, sagt Jean-Luc Delli, Leiter des Rechtsatelier®.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung und profitieren Sie von unserem Angebot:
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter.