Die KESB kann im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts eine Beistandschaft anordnen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, z.B. weil die Eltern sich heftig streiten oder die Kinderbetreuung vernachlässigen. Kindesschutzmassnahmen könne das Familienleben jedoch einschneidend verändern. Ähnlich ist es, wenn die KESB für ältere Menschen einen Beistand ernennt. Dann greift der Beistand in finanzielle, persönliche oder organisatorische Angelegenheiten ein. So verlieren Betroffene Mitbestimmung und Autonomie im Alltag.
Hat die KESB Massnahmen angeordnet, sind diese schwer wieder aufzuheben. Viele Betroffene empfinden solche Massnahmen als Verlust von Selbstbestimmung und Autonomie. Wenn die KESB ein Verfahren eröffnet, fragt es sich: Können Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen verhindert werden? Haben Betroffene im Verfahren Mitspracherechte und rechtliches Gehör? Wer seine Rechte und Pflichten im Verfahren kennt und Beweise beibringt, kann neben hohen Verfahrenskosten und Anwaltshonoraren unnötige Einschränkungen verhindern.
Brauchen Sie einen versierten Anwalt? Lawbility Rechtsatelier® hat langjährige Erfahrung und bietet Rechtsberatung. Es unterstützt Betroffene in KESB Verfahren mit zielführenden Strategien. Es übernimmt Federführung und vertritt Betroffene gegenüber Behörden. Mit Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Rechtscoaching hilft das Lawbility Rechtsatelier®, damit Betroffene ihre Autonomie behalten und selbstbestimmt leben können.

